24.10.2016 Biozide sind Schädlingsbekämpfungsmittel, welche oft in alltäglichen Produkten, aber auch in Baumaterialien Anwendung finden. Dahinter verbergen sich Gefahren für Mensch und Umwelt. Im Zertifizierungssystem der DGNB dürfen in bestimmten Bauprodukten nur zulässige Wirkstoffe eingesetzt werden. Im Innenraum von Wohngebäuden sind selbst zulässige Biozidprodukte vollständig ausgeschlossen.
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Risiken für Mensch und Umwelt durch biozide Produkte
Durch den Einsatz von Bioziden werden Schädlinge, wie z.B. Insekten, Ratten, aber auch Bakterien und Pilze bekämpft. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden diese oft in alltäglichen Produkten, wie in Putzmitteln, Insektensprays oder auch in Sport- und Freizeitkleidung gegen den Geruch eingesetzt werden. Auch im Bau finden Biozide Anwendung in Holzschutzmitteln, Farben und Beschichtungen.
Biozide können bei falscher Anwendung gesundheitsgefährdend und umweltschädlich sein. Durch die Gefahrenpiktogramme gemäß Richtlinie 67/548/EWG auf den Produkten wird deutlich, wie sich die enthaltenen Biozidsubstanzen negativ auf unsere Leben auswirken können. Mögliche Gefahren sind gewässergefährdende, krebserzeugende oder reproduktionstoxische Auswirkungen.
Biozide im DGNB-System
Im DGNB-System betrachtet man Außenputze, Fassadenbeschichtungen, Bodenbeläge und filmgeschützte Holzlasuren hinsichtlich Bioziden. Laut dem Kriterium ENV 1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ ist vorgeschrieben, dass nur zulässige Wirkstoffe gemäß 528/2012 (Ablösung der Biozidrichtlinie 98/8/EG) in den Produkten eingesetzt werden dürfen. Für die Zulassung müssen Wirkstoffe einer Umweltrisikobewertung unterzogen und hinsichtlich Ihrer Gefahren untersucht werden. In Innenräumen von Wohngebäuden sind biozide Wirkstoffe verboten (Ausnahme: Topfkonservierungen) um die höchste Qualitätsstufe zu erreichen.
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